Ab dem Sommersemester 2026 erfolgt die Antragstellung für die Förderung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Studierende ausschließlich online über ein neues Formular. Anträge über die Gemeinden oder eine Dateneingabe durch diese sind künftig nicht mehr möglich.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten anschließend ein schriftliches Zusage- oder Ablehnungsschreiben, das bei eventuellen Zusatzförderungen durch die Gemeinden als Nachweis verwendet werden kann.
Die Richtlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung. Alle wichtigen Informationen finden Sie und interessierte Studierende ab 1. März 2026 unter folgendem Link auf der Homepage des Landes Burgenland:
Semesterticket - Land Burgenland
Das Land Burgenland gewährt seit Sommersemester 2008 Studierenden, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer
Universität
Hochschule oder
Fachhochschule
absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrmittel am Studienort.
Es werden 50% der nachgewiesenen Kosten für die Fahrkarten (z.B. Semesternetz-, Monats-, oder Jahreskarte oder eines Klimatickets) übernommen.
Eine Förderung kann nur aufgrund nachstehender Voraussetzungen gewährt werden:
Hauptwohnsitz im Burgenland zum jeweiligen Semesterbeginn (01.03./01.10.)
Studienbestätigung als ordentlich Studierende/r an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule (auch Werkstudenten und nebenberuflich Studierende)
Nachweis des Erwerbs der Semesternetz-, Monats-, Jahreskarten oder Klimatickets durch Vorlage des Tickets bzw. der Karten sowie der Rechnungen, Quittungen oder Kassenbelege
Die Förderung kann nur bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der/die Antragsteller/in das 26. Lebensjahr vollendet
Der Antrag kann für das Sommersemester jeweils von 01.03. bis 15.07. und für das Wintersemester vom 01.10. bis 15.02. bei dem Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Studienbestätigung als ordentlich Studierende/r
Vorlage der Semesternetzkarte/Monatskarte im Original
Ein ausgefülltes Antragsformular
Die Förderung wird durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6 - Hauptreferat Sozialwesen auf das anzugebende Konto uberwiesen.
Zusätzlich zur Förderung durch das Land wird von der Gemeinde Weiden am See ein 50%-iger Zuschuss zur Landesförderung gewährt.