Der Wärmepreisdeckel ist eine Förderung des Landes Burgenland für Privathaushalte. Ziel ist die Entlastung von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen bei hohen Heizkosten.
Förderberechtigt sind burgenländische Haushalte mit einer Bemessungsgrundlage von maximal 43.000 Euro.
Die Förderhöhe wird anhand der tatsächlichen Heizkosten (davon werden 90 % berücksichtigt) sowie der Bemessungsgrundlage des Haushalts berechnet.
Hauptwohnsitz im Burgenland (alle Haushaltsmitglieder)
Bemessungsgrundlage max. 43.000 €
Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze für Heizkosten
Einkommen | Zumutbare Heizkosten |
|---|---|
bis 23.000 € | 3 % |
bis 33.000 € | 5 % |
bis 43.000 € | 7 % |
👉 Weiterhin gilt:
Es werden nur 90 % der Heizkosten berücksichtigt (Energiesparanreiz)
Mindestens: 50 €
Maximal: 1.000 €
Sockelbetrag: 200 €, wenn sich rechnerisch eine geringere oder keine Förderung ergibt (unter bestimmten Voraussetzungen)
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Auszahlung: in zwei Tranchen möglich
Die Einkommensdaten werden automatisch aus dem Transparenzportal des Finanzministeriums (BMF) übernommen.
In manchen Fällen müssen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden, zum Beispiel bei:
Sozialunterstützung
Einkommen aus dem Ausland
Einheitswertbescheiden
Als Nachweis für die Heizkosten gilt zum Beispiel:
die Jahresabrechnung des Energieversorgers, oder
die Heizkosten der letzten 12 Monate, oder
die Betriebskostenabrechnung, oder
Rechnungen für Heizmaterial
Anträge können online oder direkt im Gemeindeamt mittels Antragsformular zwischen 1. April 2026 und 31. Dezember 2026 eingereicht werden:
Online-Antrag:
https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/waermepreisdeckel/