Standesamt

    Ihr Leitfaden für Eheschließung und Familienangelegenheiten in Weiden am See

    Falls Sie planen, in Weiden am See den Bund fürs Leben zu schließen, finden Sie hier alle wichtigen Informationen rund um die erforderlichen Schritte. Ob Eheschließung, die freudige Nachricht einer Geburt oder die Formalitäten bei einem Sterbefall – hier erhalten Sie umfassende Auskünfte zu allen relevanten Themen.

    Heiraten in Weiden am See

    Rechtsgültigkeit der Ehe in Österreich
    In Österreich ist eine rechtsgültige Ehe nur dann gegeben, wenn sie vor einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin geschlossen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit. Zuständig für Eheschließungen sind die Gemeinden (Standesämter), so auch die Gemeinde Weiden am See.

    Wichtiger Hinweis: Termin zuerst beim Standesamt prüfen

    Bitte prüfen Sie vor der Reservierung der Trauungslocation zunächst die Verfügbarkeit Ihres Wunschtermins beim Standesamt.

    Benötigte Angaben:

    • Gewünschter Termin & Uhrzeit

    • Kontaktdaten beider Verlobten: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Mobilnummer, E-Mail

    • Trauungslocation

    • Anzahl der Gäste

    Hinweis: Wir melden uns schnellstmöglich mit Rückmeldung zur Terminverfügbarkeit.

    Trauungszeiten beachten:

    • An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.

    • Hinweis 2026: Der 15. August (Maria Himmelfahrt) fällt auf einen Samstag – an diesem Tag finden keine Trauungen statt.

    Alle wichtigen Infos auf einen Blick: Trauungslocations, Dokumente & mehr

    Eheschließung | Ermittlung der Ehefähigkeit

    In Österreich ist eine Eheschließung grundsätzlich in jedem Standesamt möglich. Für die Trauung ist jedoch die Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“) erforderlich. Seit dem 1. November 2013 kann diese Ermittlung in jedem Standesamt in Österreich erfolgen, unabhängig vom Hauptwohnsitz.

    Da Weiden am See Mitglied des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands Bezirk Neusiedl am See ist, erfolgt die Ermittlung der Ehefähigkeit im Verbandsbüro in Neusiedl am See.

    Wichtige Hinweise:

    • Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin durchgeführt werden.

    • Bei längerer Anreise ist es möglich, die Ermittlung der Ehefähigkeit beim Standesamt Ihrer Heimatgemeinde vorzunehmen.

    • In diesem Fall werden die Kosten für die Trauung teilweise beim Heimatstandesamt und teilweise bei uns in Weiden am See fällig.

    Kontaktdaten Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Neusiedl am See:
    Hauptplatz 1, 7100 Neusiedl am See
    Tel.: 02167/2300-336 (Barbara Hermann)
    E-Mail: standesamtsverband@neusiedlamsee.at

    Benötigte Dokumente

    Traugespräch vor der Trauung

    Ein Traugespräch mit der zuständigen Standesbeamtin oder dem zuständigen Standesbeamten findet in der Regel etwa einen Monat vor der Trauung in unserer Gemeinde statt.

    Dieses Gespräch bietet die Möglichkeit:

    • den Ablauf der Zeremonie zu besprechen

    • Informationen für die persönliche Traurede auszutauschen

    • die Standesbeamtin oder den Standesbeamten persönlich kennenzulernen

    Terminvereinbarung:

    • Telefon: 02167/7311-30

    • E-Mail: martina.schlegel@weiden-see.bgld.gv.at

    Trauungsorte in Weiden am See

    Standesamtliche Trauungen finden ausschließlich an den offiziellen Trauungsstandorten unserer Gemeinde statt:

    Standesamt Gemeindezentrum | Strandbar Seepark | das Fritz | Atelier 7121 | Hintaus44 | Hafenlounge/Hafen2

    Im Folgenden erhalten Sie Details zu jeder Location, inklusive Fotos, Kapazität und Ansprechpartner:innen.

    1. Standesamt im Gemeindezentrum

    Der Eingang des Gemeindezentrums ist durch zwei Steinsäulen gekennzeichnet. Eine Fahne mit einem Wappenschild ist an einem Pfahl neben einem Baum gehisst. Ein Fahrrad ist in der Nähe des Eingangs geparkt.

    © nadis-photo.at

    Traditioneller Ort für standesamtliche Trauungen direkt im Herzen der Gemeinde.

    Das Standesamt bietet eine gemütliche und persönliche Atmosphäre für Ihre Trauung. Es verfügt über 16 Sitzplätze und Platz für bis zu 50 Gäste insgesamt.

    Ansprechpartnerin: Martina Schlegel
    Adresse: Raiffeisenplatz 5, 7121 Weiden am See
    Telefon: 02167/7311-30
    E-Mail: martina.schlegel@weiden-see.bgld.gv.at




    Standesamtsaal

    nadis-photo.at
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    2. Strandbar Seepark Weiden

    Eine Hochzeitszeremonie unter einem großen Regenschirm mit Gästen in Stühlen. Das Brautpaar steht am Altar. Der Rasen ist grün und die Schatten fallen auf den Boden.

    © sandy alonso


    Romantische Location direkt am Ufer des Neusiedler Sees – mit Blick auf das Wasser und entspannter Atmosphäre, für Trauungen und Feiern im Freien.

    Die Strandbar bietet mit Chill-Area und See-Kulisse den perfekten Rahmen für Agapen und kleinere Hochzeitsgesellschaften mit maximal 70 Personen.

    Adresse: Seepark, 7121 Weiden am See
    Ansprechpartner: Baptist Niessl
    Telefon: 0699/112 325 36
    E-Mail: teamstrandbar@gmail.com




    3. Das Fritz

    Ein Gebäude mit dem Wort Ritz befindet sich in der Nähe eines Gewässers mit einem Steg und Booten. Der Himmel ist bewölkt und es gibt einen Sonnenuntergang in der Ferne.

    © alexlangphoto.com

    Moderne Event‑Location direkt am Seeufer mit traumhaftem Seeblick – ideal für Trauungen und Hochzeitsfeiern.

    Die Location bietet Platz für Hochzeiten mit bis zu 180 Gästen und Sitzplätze für Trauungen bis 40 Personen. Der flexible Event- und Restaurantbereich ermöglicht Zeremonie, Agape und Feier nahtlos an einem Ort mit traumhaftem Seepanorama.

    Ansprechpartnerin: Vera Mayer-Tösch
    Adresse: Seebad 1
    Telefon: 02167/40 222
    E-Mail: info@dasfritz.at
    Web: www.dasfritz.at

    das Fritz | Oberdeck

    Ein Innenbereich für Mahlzeiten mit Tischen, die für eine Mahlzeit vorbereitet sind und Blick auf das Meer bieten. Die Tische sind mit weißen Tischdecken bedeckt und mit Gläsern, Tellern und Besteck angeordnet. Es gibt große Glasfenster, die den Ozean und die Berge zeigen.
    Auf einer Holzterrasse versammeln sich Menschen für eine Veranstaltung, während die Sonne untergeht und warmes Licht ausstrahlt. Einige stehen, andere sitzen, und Tische sind mit weißen Tüchern bedeckt. Auf der linken Seite ist eine Flagge zu sehen.
    Eine Hochzeitszeremonie auf einer Terrasse mit Blick auf ein Gewässer. Die Braut in einem weißen Kleid und der Bräutigam in einem schwarzen Anzug gehen aufeinander zu. Gäste sitzen in Reihen und schauen den Paaren zu.

    4. Atelier 7121

    Ein Speisebereich mit Holzbalken, Glaswänden und gedeckten Tischen mit Tellern, Gläsern und Blumen. Ein großes Schild an der Wand trägt die Aufschrift 'Sterben mit Erinnerungen, nicht Träumen'.

    © alexlangphoto.com

    Lichtdurchfluteter, moderner Veranstaltungsraum – ideal für Hochzeiten, Trauungen und Feiern.
    Exklusive Eventlocation mit 4 flexibel nutzbaren Räumen

    Die Eventlocation bietet Platz für bis zu 150 Gäste. Die Nebenräume können flexibel für Empfang, Begleitprogramme oder Feierlichkeiten genutzt werden – vom intimen Empfang bis zur festlichen Feier.

    Ansprechpersonen: Anna Kiss / Sophie Winkovitsch
    Adresse: Seepark‑Feriendorf 1
    Telefon: 02167/43 4340
    E‑Mail: reservations@nilsamsee.at
    Web: www.nilsamsee.at

    Atelier 7121

    Eine moderne Bar mit schlankem Design, mit einem großen Tresen, Pflanzen, Lampen und Regalen mit Flaschen. Die Barhocker sind in einer Reihe angeordnet.
    Eine Hochzeitszeremonie mit einer Braut und einem Bräutigam, die in Stühlen vor einem Tisch mit Blumen sitzen. Der Standesbeamte steht hinter dem Tisch, lächelt und liest aus einem Buch vor.
    Ein weißer Hochzeitskuchen mit dekorativem Grün steht auf einem Holzwagen, umgeben von Blumenarrangements und Kerzen. Der Wagen steht vor einer weißen Gardine.

    5. Hintaus44

    Eine Gruppe von Menschen versammelt sich vor einer Scheune, einige stehen, andere sitzen, und ein Hund geht vorbei. Die Scheune hat ein rotes Dach und Holzwände.

    © Kerstin Reiger

    Hintaus44 ist eine liebevoll renovierte Hochzeitslocation in Weiden am See, die burgenländische Tradition mit modernem Design verbindet.

    Der Stadl und der Bauerngarten bieten von Mai bis Oktober einen stilvollen, privaten Rahmen für individuelle Feiern für ca. 50 Personen.


    Ansprechpartnerin: DI Nina Kovacs-Böhm
    Adresse: Obere Hauptstraße 44
    Telefon: 0676/777 55 05
    E-Mail: info@hintaus44.at
    Web: www.hintaus44.at

    Hintaus44

    Ein Garten mit einem Tisch und Stühlen unter einem Baum, umgeben von hängenden Laternen. Der Garten ist von einem Holzzaun umgeben und hat viele Pflanzen und Blumen.
    Ein rustikaler Essbereich mit Steinwand, Holzbalken und weißen Vorhängen. Eine runde Dekoration hängt an der Wand, und lange Tische sind mit Blumen, Kerzen und Weingläsern gedeckt.
    Ein langer Tisch mit Tellern, Gläsern und Blumen in einem Garten mit Blick auf ein grünes Feld und einen Baum.

    Lokale Profis für Ihren großen Tag

    Unsere Partnerbetriebe vor Ort – alles, was Ihre Hochzeit besonders macht:
    Eine gelungene Hochzeit lebt von vielen liebevoll gestalteten Details. In unserer Region gibt es zahlreiche engagierte Dienstleister, die mit Erfahrung und Kreativität zum Gelingen Ihres besonderen Tages beitragen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl lokaler Betriebe rund um Weiden am See als Inspiration und Orientierung für Ihre individuelle Planung:

    Zauberhaft Wedding

    Moonflower-Blumenwerkstatt

    Michaelas Augenblicke

    Nadis-Photo

    Lisi Lehner Fotografiert

    Freie Trauungen - Hochzeitsrednerin

    Unsere Standesbeamt:innen

    Ihr Kontakt zum Standesamt

    Geburt

    Mit der Geburt Ihres Kindes sind Sie glückliche Mutter und stolzer Vater geworden. Zu diesem freudigen Ereignis möchte Ihnen die Gemeinde Weiden am See recht herzlich gratulieren und Ihnen zusätzlich einige wichtige Informationen mit auf den Weg geben.

    Für die Eintragung der Geburt sowie Ausstellung der Geburtsurkunde ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Das Personenstandsgesetz bestimmt dazu, dass jede Geburt dem Standesamt des Geburtsortes (bzw. dem Standesamtsverband zu dem der Geburtsort gehört) innerhalb einer Woche angezeigt werden muss. In der Regel wird diese Anzeige der Geburt von der Krankenanstalt, in der das Kind geboren worden ist, bei Hausgeburten von der Hebamme, die bei der Geburt anwesend war, durchgeführt.

    Zusätzlich zur Geburtsbeurkundung wird auch die Wohnsitzanmeldung des Kindes durchgeführt. Außerdem kann gleich ein Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt werden, sowie eine Namenserklärung über den Familiennamen des Kindes (nur wenn die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen) gemacht werden.

    Schritt für Schritt zur Geburts­urkunde


    1. Anzeige der Geburt

    Bei Geburt im Krankenhaus wird die Anzeige der Geburt elektronisch an das für den Geburtsort zuständige Standesamt bzw. Verbandsbüro übermittelt. Bei einer Hausgeburt wird die Anzeige der Geburt von der Hebamme ausgestellt.


    2. Zuständiges Standesamt

    Geburt in Österreich - Eintragung in Österreich

    Die Geburt eines Neugeborenen kann nur beim Standesamt des Geburtsortes bzw. beim Verbandsbüro, das für den Geburtsort zuständig ist, beurkundet werden.

    Geburt im Ausland - Eintragung in Österreich

    Wird ein:e österreichische:r Staatsbürger:in im Ausland geboren, muss die Geburt von einem österreichischen Standesamt registriert werden.

    1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren

    2. Bei in fremder Sprache abgefassten Urkunden ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich

    3. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob eine Beglaubigung der ausländischen Urkunde (Apostille oder diplomatische Beglaubigung) für die Anerkennung notwendig ist


    3. Notwendige Dokumente

    Kind ist nicht in einer Ehe/EP geboren

    • Geburtsurkunden der Eltern

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit

      • bei österreichischer Staatsbürgerschaft: Staatsbürgerschaftsnachweis

      • bei anderer Staatsangehörigkeit: Reisepass

      • bei Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich ein Meldenachweis

    • eventuell Nachweis akademischer Grade

    • Bei aufgelöster Ehe oder EP der Mutter den entsprechenden Nachweis:

      • verwitwet: Sterbeurkunde

      • geschieden/aufgelöste EP: Gerichtsbeschluss

    Kind ist in einer Ehe/EP geboren

    • Heirats-/Partnerschaftsurkunde (wenn die Eheschließung bzw. EP vor 01.11.2014 oder im Ausland* erfolgt ist)

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit

      • bei österreichischer Staatsbürgerschaft: Staatsbürgerschaftsnachweis

      • bei anderer Staatsangehörigkeit: Reisepass

    • bei Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich ein Meldenachweis

    • eventuell Nachweis akademischer Grade

    • sind die Eltern nicht in Österreich geboren, sind zusätzlich die Geburtsurkunden vorzulegen*

    *Bei in fremder Sprache abgefassten Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich. Eventuell bedarf es auch einer Beglaubigung von ausländischen Urkunden (Apostille oder diplomatische Beglaubigung)


    4. Wahl des Vornamens

    Bei der Wahl der Vornamen sollten Sie bedenken, dass

    • die gewählten Vornamen als Vornamen gebräuchlich sein müssen,

    • dem Wohl des Kindes nicht abträglich sein dürfen und

    • der erste Vorname dem Geschlecht des Kindes entsprechen muss.

    • Beim unehelichen Kind ist die Mutter, beim ehelichen Kind sind beide Elternteile zur Vorna­mensgebung berechtigt.


    5. Wahl des Familiennamens


    Kind ist nicht in einer Ehe/EP geboren

    Führen die Eltern eines Neugeborenen eine gemeinsamen Familiennamen, so wird dieser mit der Geburt Familienname des Kindes.

    Trägt ein Elternteil einen Doppelnamen, kann auch dieser zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden.

    Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, kann der Familienname eines Elternteiles zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden oder es kann aus den Familiennamen beider Elternteile ein Doppelname für das Kind gebildet werden.

    Die Namensbestimmung erfolgt beim Standesamtsverband Neusiedl/See.


    Kind ist in einer Ehe/EP geboren

    wird keine Familiennamensbestimmung für das Neugeborene gemacht, erhält es automatisch den Familiennamen der Mutter. Es besteht nunmehr allerdings auch hier die Möglichkeit mit einer namensrechtlichen Erklärung beim Standesamt dem Kind den Namen des Vaters oder einen aus den Familiennamen der Eltern gebildeten Doppelnamen zu geben.


    6. Geburtsurkunde

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist immer das Standesamt am Geburtsort (beispielsweise das Standesamt am Standort des Krankenhauses) des Kindes. Dabei kann es sich auch um das Standesamt oder der Standesamt-Verband, in der sich die Gemeinde, wo die Geburt stattgefunden hat, handeln.

    Fristen

    Da die Geburtsurkunde für die Wohnsitzanmeldung benötigt wird, sollte die Geburtsurkunde innerhalb von drei Tagen nach dem Verlassen des Krankenhauses bzw. nach der Hausgeburt beantragt werden.


    7. Kosten

    • Ausstellung einer Geburtsurkunde: gebührenfrei

    • Ab dem 2. Lebensjahr: 13,10 Euro


      Für die Erstausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde für ein Kind fallen keine Gebühren an, sofern diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt werden (d.h. bis zum 2. Geburtstag).

    Schritt für Schritt zur Sterbeurkunde


    1. Wahl des Bestattungs­unternehmens

    Bei einem Todesfall wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen. Dies wickelt alle organisatorischen Aufgaben, wie Beurkundung des Sterbefalles oder Bereitstellung eines Grabplatzes, für Sie ab.

    Bestattungsunternehmen Andreas Hitzinger im Raum Neusiedl/See

    Gartenweg 26
    7100 Neusiedl am See
    Telefon: 02167/2595
    Mobil: 0699/10780814

    Bühlengasse 8
    7163 Andau
    Mobil: 0676/4018017

    hitzinger@gmx.at

    Website - Bestattung Hitzinger


    2. Notwendige Dokumente

    • Anzeige des Todes:

      • bei Sterbefällen in Krankenhäusern erfolgt die Übermittlung elektronisch

      • in allen anderen Fällen wird die Anzeige von einer/einem für die Totenbeschau zuständigen Ärztin/Arzt ausgestellt

    • Geburtsurkunde

    • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde

    • Bei aufgelöster Ehe oder EP den entsprechenden Nachweis:

      • verwitwet: Sterbeurkunde

      • geschieden/aufgelöste EP: Gerichtsbeschluss

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit

      • bei österreichischer Staatsbürgerschaft: Staatsbürgerschaftsnachweis

      • bei anderer Staatsangehörigkeit: Reisepass

    • bei Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich ein Meldenachweis

    • eventuell Nachweis akademischer Grade


    Sterbefall im Ausland - Eintragung in Österreich

    Verstirbt ein:e österreichische:r Staatsbürger:in im Ausland, muss dieser Sterbefall von einem österreichischen Standesamt registriert werden.

    1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren

    2. Bei in fremder Sprache abgefassten Urkunden ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.

    3. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob eine Beglaubigung der ausländischen Urkunde (Apostille oder diplomatische Beglaubigung) für die Anerkennung notwendig ist

    *Bei in fremder Sprache abgefassten Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.


    3. Weitere Informationen:

    Bei der Pensions- bzw. Sozialversicherungsanstalt kann eine Witwer-/Witwenpension bzw. eine Waisenpension beantragt werden. Kontaktadressen der Pensionsversicherungsanstalten finden Sie unter www.sozialversicherung.at.

    Weiteres sind zu benachrichtigen: Versicherungen, GIS, Kirchenbeitragsstelle, Vereinigung (z.B. Gewerkschaft, Kammern, private Vereine), Geldinstitut, etc.

    Beim Finanzamt, Lohnsteuerstelle, kann die Person, die für die Begräbniskosten aufgekommen ist, einen Antrag auf außergewöhnliche Belastung stellen, wenn diese im Nachlass keine Deckung finden.


    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei

    • Schriftlich: 21 Euro

    Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde

    • Bundesgebühr: 11 Euro

    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro

    Staatsbürgerschaft

    Staatsbürgerschaftsevidenz

    Jede Gemeinde hat ein ständiges Verzeichnis der Staatsbürger, die Staatsbürgerschaftsevidenz, zu führen.

    Die Evidenzstelle ist:

    • für Personen, die vor dem 1. Juli 1966 in Österreich geboren sind: die Geburtsgemeinde

    • für Personen, die ab dem 1. Juli 1966 in Österreich geboren sind: die Gemeinde, in der die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt der zu verzeichnenden Person ihren Wohnort hatte, wenn dieser im Ausland liegt, die Geburtsgemeinde der betreffenden Person

    • für Personen, die im Ausland geboren sind: die Gemeinde Wien

     

    Staatsbürgerschaftsnachweis

    Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachgewiesen.

    Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist die Gemeinde (Standesamt oder Standesamtsverband) oder der Magistrat (Standesamt) zuständig. Bei der Beantragung des Staatsbürgerschaftsnachweises ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Bis zum bzw. am 2. Geburtstag: gebührenfrei

    • Generell: 21,00 Euro

    Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

    • Bis zum bzw. am 2. Geburtstag: gebührenfrei

    • Bundesgebühr: 21,00 Euro

    • Landesverwaltungsabgabe: 15,00


    Verleihung der Staatsbürgerschaft

    Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung oder Anzeige erworben werden. Anlässlich der Eintragung der Geburt kann auch die österreichische Staatsbürgerschaft der Kinder eingetragen werden und ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden. In diesem Fall sind auch die entsprechenden Dokumente für den Staatsbürgerschaftsnachweis mitzubringen. Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist die Landesregierung zuständig, in deren Bereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Nähere Informationen finden Sie hier.