Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterschieden. Das wesentlichste Unterscheidungsmerkmal ist die allgemeine Zugänglichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen. Trifft dieses Kriterium zu, ist üblicherweise eine Meldung bei der zuständigen Behörde notwendig.
Öffentliche Veranstaltungen werden unterteilt in:
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen (Meldung bei Landesregierung oder Bezirkshauptmannschaft)
Anmeldepflichtige Veranstaltung (Meldung beim Gemeindeamt)
Anmeldepflichtige Veranstaltungen hat der Veranstalter spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich beim Gemeindeamt anzumelden.
Mehrere Veranstaltungen gleicher Art innerhalb eines Zeitraumes von höchstens einem Jahr können mit einer Eingabe angemeldet werden.
Zur Anmeldung einer Veranstaltung ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Anmeldung einer Veranstaltung beim Gemeindeamt vorzulegen. Daraufhin wird eine Bestätigung über die Anmeldung ausgestellt und der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft zur Kenntnis vorgelegt.
Kosten
unentgeltliche Veranstaltungen (kein Eintritt)
Anmeldung: 14,30 Euro
Bestätigung an die Behörde gerichtet: FREI
Verwaltungsabgabe: 20,00 Euro
entgeltliche Veranstaltungen (Eintritt/freie Spende)
Anmeldung: 47,30
Bestätigung an die Behörde gerichtet: FREI
Verwaltungsabgabe: 20,00 Euro
Veranstaltungen von Feuerwehren, Kirchen und Vereine wohltätigen und humanitären Zwecks sind generell von Gebühren befreit.
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