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Burgenländisches Baugesetz

Allgemeine Bestimmungen


Geringfügiges Bauvorhaben (§ 16)


Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§17)


Mündliche Verhandlung (§ 18)


Abbruch von Gebäuden (§ 20)


Rechtmäßiger Bestand (§ 23a)


Fertigstellungsanzeige, Schlussüberprüfung (§ 27)


Einmesspflicht (§ 27 Abs. 3)


Erlöschen der Baubewilligung (§19)