WICHTIGE INFORMATION FÜR ALLE BOOTSBESITZER
An alle Bestandnehmerinnen und Bestandnehmer!
Die Marktgemeinde Weiden am See macht erneut auf die Bestimmungen des Burgenländischen Tourismusgesetzes 2021, insbesondere auf § 22 – Tourismusbeitrag für Ferienwohnungen und Mobilien, aufmerksam.
WER IST ABGABEPFLICHTIG?
Abgabepflichtig sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Bootes, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Boot ist mit einer zur Nächtigung geeigneten Kabine ausgestattet.
Das Boot liegt mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage im Wasser.
Das Boot weist eine Länge von mindestens 6 Metern über Alles auf.
SELBSTBERECHNUNGSFORMULAR
Das Selbstberechnungsformular ist bei der Seebad-Kassa erhältlich.
Beitrag: € 50,–
Die Abgabe ist ausschließlich in BAR an der Seebad-Kassa zu entrichten.
ABWICKLUNG
Das Formular ist:
vollständig auszufüllen
zu unterschreiben
persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei der Seebad-Kassa abzugeben
vor Ort zu bezahlen
WICHTIG!
Bitte geben Sie am Formular unbedingt folgende Angaben an:
ZAHLUNGSHINWEIS
Der Tourismusbeitrag von € 50,– ist ausschließlich BAR zu entrichten.
Eine Leermeldung ist nicht erforderlich.
ÖFFNUNGSZEITEN – SEEBAD-KASSA
Täglich vom 1. Mai bis 13. September 2026
Mai / Juni / September
Bei Schönwetter:
08:00 – 17:00 Uhr
Bei Schlechtwetter:
08:00 – 12:00 Uhr
Juli & August
Bei Schönwetter:
08:00 – 18:00 Uhr
Bei Schlechtwetter:
08:00 – 12:00 Uhr
VIGNETTE ALS NACHWEIS
Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie eine Klebevignette, die gut sichtbar am Boot anzubringen ist.
Die Vignette gilt als Nachweis für das jeweilige Kalenderjahr.
HINWEIS ZU KONTROLLEN
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Marktgemeinde Weiden am See als Abgabenbehörde die Durchführung von Kontrollen in Erwägung zieht.
BITTE BEACHTEN SIE DIE ABGABEPFLICHT UND ERLEDIGEN SIE DIE SELBSTBERECHNUNG RECHTZEITIG.