Hundehaltung

Information Sachkundenachweis für Hundehalter

Mit 1. Juli 2026 ist in Österreich eine neue bundesweite Regelung im Tierschutzrecht in Kraft getreten.

Vor der Aufnahme der Hundehaltung ist grundsätzlich ein Sachkundenachweis zu erbringen.

Ziel ist es, künftige Hundehalter bereits vor der Anschaffung über die Anforderungen einer verantwortungsvollen und tierschutzgerechten Haltung zu informieren.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Ausnahmen finden Sie hier.


Sachkundenachweis für Hundehalter

Ein Infografik für Hundebesitzer in Burgenland, Österreich, das eine Plattform für Hundewissen und -training präsentiert. Es zeigt einen Theoriekurs, praktisches Training und verschiedene Kurse für unterschiedliche Lebensphasen von Hunden. Ein Hund ist auf dem Gras sitzend abgebildet.

Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier.


HUNDE ANMELDUNG & ABMELDUNG

Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Die Anmeldung und Abmeldung hat jeweils binnen 2 Wochen beim Gemeindeamt zu erfolgen.
Bei der Anmeldung wird dem Hundehalter gemäß § 9 Hundeabgabengesetz eine Hundemarke augehändigt, die der Hund auf einem nicht abstreifbaren Halsband oder Brustgeschirr zu tragen hat. Bei Verlust der Marke kann beim Gemeindeamt eine Ersatzmarke beantragt werden. Die Kosten für die Anschaffung der Hundemarke und der Ersatzmarke trägt der Hundehalter (2,- Euro).

Anmeldung eines Hundes:
Wer einen Hund erwirbt, einen zugelaufenen Hund behält oder mit einem Hund neu in die Gemeinde zuzieht, hat dies dem Gemeindeamt binnen 2 Wochen anzuzeigen.
 

Abmeldung eines Hundes:
Jeder Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder verstorben ist, muss binnen 2 Wochen beim Gemeindeamt abgemeldet werden.
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Hundeabgabe entfällt erst mit der Meldung des Tierbesitzers über das Ableben des Hundes.

Höhe der Abgabe:
für Nutzhunde: 8,- Euro
für alle anderen Hunde: 16,- Euro

Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufes oder Erwerbs gehalten werden.

Befreiungen:
Der Hundeabgabe unterliegen nicht:

  • Hunde unter 6 Wochen

  • Hunde die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden.

  • Diensthunde der Polizei, Zollorgane und des Bundesheeres

  • Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hiefür ausgebildet sind.

Online Formular Hundeanmeldung
Online Formular Hundeabmeldung


Leinenpflicht

Gemäß der Verordnung des Gemeinderates vom 11. Oktober 2001 sind Hunde außerhalb von eingefriedeten Grundstücken immer an der Leine zu führen.

Eine Ausnahme der Leinenpflicht bildet nur der Hundespielplatz beim Grillplatz. Dort können Hunde innerhalb des Geländes auch ohne Leine herumtollen.

Weiters ist darauf hinzuweisen, dass Hundebesitzer den Kot ihrer Vierbeiner mit dem dazu zur Verfügung gestellten „Sackerl fürs Gackerl“ zu entsorgen haben. Um die Gehsteige und Grünflächen der Gemeinde sauber zu halten, stehen an 5 Standorten Mülleimer für Hundekot bereit. Die Mistkübel für die tierischen Hinterlassenschaften sind an folgenden Standorten zu finden: Seestraße/Ecke Feriensiedlung, Seestraße – Seemarkt, Kirchenäcker – Spielplatz, Triftstraße – nahe der Wasserfüllstation und bei der Hundespielwiese.

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