Überhängende Äste, Sträucher und Grünschnitt – Öffentliche Bereiche freihalten

Hecken und Sträucher bitte rechtzeitig zurückschneiden

Für mehr Sicherheit und ein gepflegtes Ortsbild

Die Marktgemeinde Weiden am See ersucht alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Hecken, Sträucher und Bäume entlang ihrer Grundstücksgrenzen regelmäßig zurückzuschneiden.

Bitte achten Sie darauf:

  • Hecken, Sträucher und Äste dürfen nicht in Gehsteige, Radwege oder auf die Straße hineinragen.

  • Über der Fahrbahn muss eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.

  • Über Gehsteigen und Gehwegen ist eine Höhe von 2,20 bis 2,50 m freizuhalten.

  • Kreuzungen, Einfahrten und Kurven müssen frei einsehbar bleiben.

  • Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtung, Verkehrsspiegel und andere Verkehrseinrichtungen dürfen nicht durch Pflanzen verdeckt werden.

Warum ist das wichtig?
Überhängende Äste und wuchernde Hecken können die Sicht beeinträchtigen und stellen ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden dar.

Bitte beachten Sie:
Die Verpflichtung zum Rückschnitt ist in § 91 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Werden Pflanzen nicht ordnungsgemäß zurückgeschnitten und entsteht dadurch ein Unfall oder Schaden, kann die Haftung bei der jeweiligen Grundstückseigentümerin bzw. beim jeweiligen Grundstückseigentümer liegen.



Eine Illustration, die die Abmessungen öffentlicher Verkehrsflächen mit einem Bus in der Mitte zeigt, umgeben von Bäumen und Gehwegen. Der Bus ist 4,50 Meter breit und 2,50 Meter hoch.


Pflegepflicht für Baulandgrundstücke

Baulandgrundstücke sind verpflichtend in gepflegtem Zustand zu halten, um das Ortsbild zu sichern und Gefahren zu vermeiden.

Abstellverbot für Boote auf Parkplätze

Das Abstellen von Booten auf Parkplätzen ist ausnahmslos verboten.

Leinenpflicht für Hunde

Hunde sind im gesamten Ortsgebiet verpflichtend an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Wir weisen auch auf die Verwendung der „Sackerl fürs Gackerl“ hin.

Geschwindigkeitsbegrenzung

Im gesamten Ortsgebiet gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.

Ausgenommen hiervon sind die Ortsdurchfahrt B51 und die Seezufahrt L310

Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Geschwindigkeit, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen – insbesondere Kinder und ältere Mitbürger:innen – zu gewährleisten.

Gelber Sack – auch für Verpackungsstyropor

Alle Haushalte mit Restmülltonne können „Gelbe Säcke“ kostenlos bei der Gemeinde beziehen. Ausnahme: Wohnanlagen verfügen über eigene Sammelbehälter.

Bitte beachten Sie: Verpackungsstyropor und andere Verpackungskunststoffe sind über den Gelben Sack zu entsorgen und nicht über die Mülldeponie.


ID Austria – Zuständige Registrierungsstellen

Die Gemeinde Weiden am See ist keine Registrierungsstelle für ID Austria.

Registrierungsstellen finden Sie unter www.bmi.gv.at. Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See ist die nächstgelegene Anlaufstelle.

Winterdienst

Schneeräum- und Streupflicht: Sicherheit beginnt vor der eigenen Haustür

Wir erinnern daran, dass die Schneeräum- und Streupflicht täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr einzuhalten ist – auch auf unbebauten Flächen.

Diese Pflicht besteht auch dann weiter, wenn der gemeindeeigene Winterdienst bzw. die Gemeindearbeiter im Ortsgebiet im Einsatz sind. Sie entbindet die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nicht davon, die angrenzenden Gehsteige selbst zu räumen und zu streuen.