Altstoffsammlung / Grünschnitt Anrainerpflicht

Umweltgerecht entsorgen - Ihre Sammelstelle vor Ort

Bild enthält, Shipping Container, Railway, Train, Transportation, Vehicle, Machine, Wheel

Den Bewohnern von Weiden am See steht ein moderenes Altstoffsammelzentrum zur Verfügung.

Es werden alle Arten von Hausmüll und Gartenabfällen entgegengenommen, wobei besonderer Wert auf die Mülltrennung gelegt wird.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Altstoffsammelstelle:

  • Dienstag: 13.00 - 16.00 Uhr

  • Samstag: 13.00 - 16.00 Uhr

    Anschrift: Triftstraße 61, 7121 Weiden am See

    Geschlossene Tage:

  • M. Himmelfahrt: Samstag, 15. August 2026

  • Maria Empfängnis: Dienstag, 08. Dezember 2026

  • Weihnachtsferien: Samstag, 26. Dezember 2026


Allgemein Infos

Bitte achten Sie im Interesse unserer Gemeinde und der Umwelt auf die richtige Entsorgung und halten Sie die Sammelplätze sauber.


Altstoffsammelstelle

Übernommen werden (in Haushaltsmengen):

  • Sperrmüll aus dem Haushalt (Möbel, Koffer, Teppiche, Vorhänge, Matratzen...)

  • Kleinmengen an Bauschutt

  • Leichtstoffe und Aluminium

  • Behandeltes Holz, Styropor

  • Haushaltselektrogeräte, Kühlgeräte, kleine Elektrogeräte, Fernseher und Computerbildschirme, Nachtspeicheröfen

  • Eisenschrott

  • Kleintierkörper

  • Baum- und Strauchschnitt, Gras, Laub & Rinde (wird kompostiert)

  • Altspeiseöle und -fette

  • Farben, Lacke, Laugen, Säuren, Batterien

  • Altmedikamente

  • Frostschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen, Waschmittel, usw.

Gemäß der Verordnung des Gemeinderates vom 15.12.2014 werden oben angeführte Stoffe kostenlos übernommen.

Verordnung

HINWEIS AN GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMERINNEN UND GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER:

Überhängende Äste, Sträucher und Grünschnitt – Öffentliche Bereiche freihalten


Hecken und Sträucher bitte rechtzeitig zurückschneiden

Für mehr Sicherheit und ein gepflegtes Ortsbild

Die Marktgemeinde Weiden am See ersucht alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Hecken, Sträucher und Bäume entlang ihrer Grundstücksgrenzen regelmäßig zurückzuschneiden.

Bitte achten Sie darauf:

  • Hecken, Sträucher und Äste dürfen nicht in Gehsteige, Radwege oder auf die Straße hineinragen.

  • Über der Fahrbahn muss eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.

  • Über Gehsteigen und Gehwegen ist eine Höhe von 2,20 bis 2,50 m freizuhalten.

  • Kreuzungen, Einfahrten und Kurven müssen frei einsehbar bleiben.

  • Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtung, Verkehrsspiegel und andere Verkehrseinrichtungen dürfen nicht durch Pflanzen verdeckt werden.


Warum ist das wichtig?
Überhängende Äste und wuchernde Hecken können die Sicht beeinträchtigen und stellen ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden dar.

Bitte beachten Sie:
Die Verpflichtung zum Rückschnitt ist in § 91 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Werden Pflanzen nicht ordnungsgemäß zurückgeschnitten und entsteht dadurch ein Unfall oder Schaden, kann die Haftung bei der jeweiligen Grundstückseigentümerin bzw. beim jeweiligen Grundstückseigentümer liegen.


Eine Infografik zeigt die Abmessungen eines öffentlichen Verkehrsmittels, mit zwei Bäumen auf beiden Seiten und zwei Personen, die auf dem Bürgersteig gehen. Das Fahrzeug ist 4,50 Meter lang und 2,50 Meter breit.



Deponiewart

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