Falls Sie planen, in Weiden am See den Bund fürs Leben zu schließen, finden Sie hier alle wichtigen Informationen rund um die erforderlichen Schritte. Ob Eheschließung, die freudige Nachricht einer Geburt oder die Formalitäten bei einem Sterbefall – hier erhalten Sie umfassende Auskünfte zu allen relevanten Themen.
In Österreich ist eine rechtsgültige Ehe nur dann gegeben, wenn sie vor einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin geschlossen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit. Zuständig für Eheschließungen sind die Gemeinden (Standesämter), so auch die Gemeinde Weiden am See.
Anfrage für Wunschtermin beim Standesbeamten:
Bitte teilen Sie uns so bald wie möglich Ihren Wunschtermin und die gewünschte Uhrzeit mit, damit wir Ihnen eine Rückmeldung zur Verfügbarkeit des Termins geben können. Außerdem benötigen wir die Kontaktdaten beider Verlobten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und eine Mobilnummer) sowie die Anzahl der Gäste.
Den Kalender mit aktuellen Terminen finden Sie hier:
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Verbandsbüro Neusiedl am See
Heiraten ist in jedem Standesamt in Österreich möglich. Für die Eheschließung ist jedoch die Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“) erforderlich. Diese kann seit dem 1. November 2013 in jedem Standesamt in Österreich erfolgen, unabhängig vom Hauptwohnsitz.
Da Weiden am See Mitglied des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands Bezirk Neusiedl am See ist, erfolgt die Ermittlung der Ehefähigkeit im Verbandsbüro in Neusiedl am See.
Bitte beachten Sie, dass die Ermittlung der Ehefähigkeit frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin erfolgen kann.
Sollten Sie eine längere Anreise haben, ist es auch möglich, die Ermittlung der Ehefähigkeit beim Standesamt Ihrer Heimatgemeinde durchzuführen.
In diesem Fall werden die Kosten für die Trauung teilweise beim Heimatstandesamt und teilweise bei uns in Weiden am See fällig.
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Neusiedl am See
Hauptplatz 1, 7100 Neusiedl am See
Tel.: 02167/2300-336 (Barbara Hermann)
Fax: 02167/2300-330
E-Mail: standesamtsverband@neusiedlamsee.at
Für beide Verlobten:
Geburtsurkunde
Bei Geburt im Ausland: Eine entsprechende Urkunde, z.B. Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Bei ausländischen Staatsbürgern: Reisepass oder Personalausweis.
Meldezettel
Urkundlicher Nachweis über akademische Grade (z.B. Promotionsurkunde, Sponsionsurkunde)
Geburtsdaten der Eltern beider Verlobten
Zusätzlich bei vorherigen Ehen:
Standesamtliche Heiratsurkunden aller früheren Ehen
Urkundlicher Nachweis der Auflösung früherer Ehen (Scheidungsbeschluss/-urteil mit Rechtskraftbestätigung oder Sterbeurkunde des Ehepartners)
Zusätzlich bei gemeinsamen Kindern:
Geburtsurkunden der Kinder
Wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist: Vaterschaftsanerkenntnis.
Staatsbürgerschaftsnachweise der Kinder
Zusätzlich für ausländische Staatsbürger:
Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung oder Affidavit), ausgestellt von der zuständigen Heimatbehörde oder der diplomatischen Vertretung in Österreich.
Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Fremdsprachige Urkunden:
Fremdsprachige Urkunden müssen von einem in Österreich zugelassenen, gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden (siehe gerichtsdolmetscher.at).
Ein Traugespräch mit dem zuständigen Standesbeamten ist etwa einen Monat vor Ihrer Trauung bei uns in der Gemeinde vorgesehen.
Dieses Gespräch bietet die Gelegenheit, den Ablauf der Zeremonie zu besprechen und ein persönliches Kennenlernen zu ermöglichen.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin per E-Mail an: tourismus@weiden-see.bgld.gv.at oder telefonisch unter: 02167/7311-30.
Standesamt Weiden am See
Raiffeisenplatz 5, 7121 Weiden am See
Strandbar Weiden am See
Seepark-Verwaltung 1, 7121 Weiden am See
Ansprechpartnerin: Conny Tschak
E-Mail: conny@seepark.at
Das Fritz
Ansprechpartner: Alexander Mayer
Tel.: 02167/40 222
E-Mail: info@dasfritz.at
Hinweis: An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.
Mit der Geburt Ihres Kindes sind Sie glückliche Mutter und stolzer Vater geworden. Zu diesem freudigen Ereignis möchte Ihnen die Gemeinde Weiden am See recht herzlich gratulieren und Ihnen zusätzlich einige wichtige Informationen mit auf den Weg geben.
Für die Eintragung der Geburt sowie Ausstellung der Geburtsurkunde ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Gemeinde das Kind geboren wurde. Das Personenstandsgesetz bestimmt dazu, dass jede Geburt dem Standesamt des Geburtsortes (bzw. dem Standesamtsverband zu dem der Geburtsort gehört) innerhalb einer Woche angezeigt werden muss. In der Regel wird diese Anzeige der Geburt von der Krankenanstalt, in der das Kind geboren worden ist, bei Hausgeburten von der Hebamme, die bei der Geburt anwesend war, durchgeführt.
Für die Beurkundung sind beim Geburtsstandesamt folgende Dokumente vorzulegen:
Die Heiratsurkunde der Eltern bei ehelichen Kindern oder die Geburtsurkunde der Mutter bei unehelichen Kindern (gegebenenfalls Heiratsurkunde und Nachweis der Auflösung der Ehe bei geschiedenen oder verwitweten Müttern)
Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
Reisepass, wenn die Eltern nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
Geburtsurkunden der Eltern, sollten diese im Ausland geheiratet haben (für Urkunden, die in fremder Sprache verfasst sind, sind beglaubigte Übersetzungen erforderlich)
gegebenenfalss Nachweis über akademische Grade
Zusätzlich zur Geburtsbeurkundung wird auch die Wohnsitzanmeldung des Kindes durchgeführt. Außerdem kann gleich ein Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt werden, sowie eine Namenserklärung über den Familiennamen des Kindes (nur wenn die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen) gemacht werden.
Eine Auflistung der Behördenwege nach der Geburt stehen zum Download zur Verfügung.
In Arbeit
Jede Gemeinde hat ein ständiges Verzeichnis der Staatsbürger, die Staatsbürgerschaftsevidenz, zu führen.
Die Evidenzstelle ist:
für Personen, die vor dem 1. Juli 1966 in Österreich geboren sind: die Geburtsgemeinde
für Personen, die ab dem 1. Juli 1966 in Österreich geboren sind: die Gemeinde, in der die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt der zu verzeichnenden Person ihren Wohnort hatte, wenn dieser im Ausland liegt, die Geburtsgemeinde der betreffenden Person
für Personen, die im Ausland geboren sind: die Gemeinde Wien
Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachgewiesen.
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist die Gemeinde (Standesamt oder Standesamtsverband) oder der Magistrat (Standesamt) zuständig. Bei der Beantragung des Staatsbürgerschaftsnachweises ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Kosten
Generell: 43,60 Euro
Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte/Handy-Signatur: 37,90 Euro
Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist die Landesregierung zuständig, in deren Bereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
Nähere Informationen finden Sie hier.