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Friedhof

Der Friedhof von Weiden am See: Grabarten und Informationen

Den Friedhof von Weiden am See finden Sie in der Triftstraße 33a. Die Verwaltung des Friedhofes liegt in den Händen des Gemeindeamtes, das dafür sorgt, dass alle Belange rund um die letzte Ruhe der Verstorbenen ordnungsgemäß und respektvoll behandelt werden.

Auf dem Friedhof stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung, darunter Einzelgräber, Doppelgräber und ein Urenhain, der für die Bestattung von Urnen gedacht ist. Diese Vielfalt ermöglicht es Angehörigen, einen passenden Ort der Erinnerung und Trauer zu wählen.

Wir legen großen Wert auf die Pflege und den Erhalt der Grabstätten, damit Hinterbliebene einen würdigen Platz zum Gedenken finden. Die ruhige und gepflegte Umgebung des Friedhofs lädt dazu ein, in stiller Trauer zu verweilen und die Erinnerungen an geliebte Menschen zu bewahren.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen zu den Preisen für die verschiedenen Grabarten sowie weitere Details zur Nutzung des Friedhofs. Hier können Sie sich auch über die verschiedenen Bestattungsoptionen informieren.

Friedhofgebühren

Grabstellen

Beim Erwerb eines Grabes handelt es sich nicht um einen Kauf, sondern es wird lediglich das Benützungsrecht an eine Person vergeben. Dieses Benützungsrecht kann weitervererbt, jedoch nicht verkauft oder verschenkt werden.

Hinweis: Das Benützungsrecht kann bereits zu Lebzeiten erworben werden.

Gebühren (werden auf die Dauer von 10 Jahren eingehoben):

  • EUR 100,00 für Erdgräber für einfachen Belag (Einzelgräber)

  • EUR 200,00 für Erdgräber für mehrfachen Belag (Doppelgräber)

  • EUR 150,00 für gemauerte Grabstellen für einfachen Belag (Grüfte)

  • EUR 300,00 für gemauerte Grabstellen für mehrfachen Belag (Grüfte)

  • EUR 1.200,00 für Aschengrabstellen für mehrfachen Belag

Hinweis: Für Erdgräber für Kinder bis zum 10. Lebensjahr beträgt die Grabstellengebühr die Hälfte der festgesetzten Gebühr.

Grabstellenerneuerung

Benützungsbewilligungen für Grabstätten werden jeweils für die Dauer von zehn Jahren erteilt. Nach Ablauf dieser Frist endet das Benützungsrecht, Dieses kann verlängert werden.

Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Frist (ca. sechs Monate) der/die Benützungsberechtigte brieflich davon verständigt, dass die Benützungsfrist endet.

Gebühren:

  • EUR 100,00 für Erdgräber für einfachen Belag (Einzelgräber)

  • EUR 200,00 für Erdgräber für mehrfachen Belag (Doppelgräber)

  • EUR 150,00 für gemauerte Grabstellen für einfachen Belag (Grüfte)

  • EUR 300,00 für gemauerte Grabstellen für mehrfachen Belag (Grüfte)

  • EUR 200,00 für Aschengrabstellen für mehrfachen Belag

Beisetzung

Die Beisetzung eines/einer Verstorbenen erfolgt nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung (Gemeindeamt) in der jeweils erworbenen Grabstätte (Benützungsrecht).

Hinweis: Der Totengräber wird von der Friedhofsverwaltung (Gemeindeamt) verständigt und öffnet nach Vereinbarung oder am Tag der Beerdigung die jeweilige Grabstelle. Grababdeckungen und - dekorationen sind vorher vom Benützungsberechtigten zu entfernen.

Gebühren:

  • EUR 480,00 für die Beisetzung in Erdgräber

  • EUR 260,00 für Beisetzung in gemauerten Grabstellen (Grüften)

  • EUR 210,00 für die Beisetzung einer Urne

  • EUR 130,00 für die Beisetzung von Personen unter dem 10. Lebensjahr

Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle)

Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) zur Aufbahrung einer Leiche ist eine Tagesgebühr zu entrichten.

Bereits entrichtete einmalige Beiträge verringern die Gebühr.

Gebühren für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle):

  • EUR 100,-- für den 1. Tag

  • EUR 1,-- für jeden weiteren Tag